Anwendungsbestimmungen

  1. In diesen Anwendungsbestimmungen haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die nachstehenden Bedeutungen:

    Kunde
    bedeutet jede Person, die am Programm teilnimmt.

    Digitale Karte
    bezeichnet die digitale Karte, die dem Kunden ausgegeben wird und die nach Aktivierung einen kartenfreien Zugang zu den meisten, am Programm teilnehmenden, Lounges und Händlern durch Nutzung eines QR-Codes ermöglicht. Dieser wird beim Einloggen in die Programm-App oder im Bereich „Mein Benutzerkonto” auf der Programm-Website angezeigt.

    Lounge/s
    bezeichnet einen Drittanbieter von Flughafen- oder Reise-Lounges, die den am Programm teilnehmenden Kunden zur Verfügung stehen.

    LoungeKey
    bedeutet Lounge Key Limited mit Anschrift 3 More London Riverside, London, SE1 2AQ, Großbritannien, Unternehmensnr. 08792537.

    Zugangsmittel
    bedeutet eine gültige Zahlungskarte, eine digitale Karte, ein QR-Code, Barcode oder andere Zugangsmöglichkeiten, wie von LoungeKey von Zeit zu Zeit in deren alleinigem Ermessen nach schriftlicher Bekanntgabe angegeben.

    Händler
    bezeichnet einen Drittanbieter von Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gastronomie, Spa und Einzelhandel, welche den Kunden zur Verfügung stehen, die am Programm teilnehmen.

    Zuständiger Händler
    ist die für die Verarbeitung von Kundenzahlungen verantwortliche Organisation. LoungeKey Limited ist der zuständige Händler für den Zugang zu den Lounges und Händlern im Rahmen des Programms. 

    Programm
    bedeutet das LoungeKey-Programm, das den Zugang zu Lounges oder Händlerbereichen mit einem gültigen Zugangsmittel ermöglicht, das von LoungeKey oder einem Zahlungskartenanbieter bereitgestellt wird. 

  2. Nutzungsbedingungen: Der Kunde erklärt sich durch die Nutzung des Programms mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden und erkennt diese an. Diese Nutzungsbedingungen haben Vorrang vor allen anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in Bezug auf den Kauf oder die Nutzung des Programms für den Kunden gelten. LoungeKey behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern.  Der Kunde stimmt zu, dass LoungeKey diese Nutzungsbedingungen durch Veröffentlichung auf der LoungeKey Website und der App bekannt gibt und dass die Nutzung des Programms durch den Kunden die Zustimmung zu den aktuellen Nutzungsbedingungen darstellt. Kunden wird empfohlen, diese Nutzungsbedingungen vor der Nutzung des Programms zu lesen. Die Nutzungsbedingungen treten am 14. September 2021 in Kraft und gelten ab diesem Zeitpunkt für die Nutzung des Programms. 

  3. Bedingungen: In diesen Nutzungsbedingungen werden die Bedingungen festgelegt, die für das Programm und den Zugang zu Lounges und Händlern gelten. Jede Lounge und jeder Händler verfügt über eigene spezifische Bedingungen, welche in der Lounge oder in der Beschreibung der Lounge bzw. des Händlers auf der Website oder in der App dargelegt sind. Durch die Nutzung von Lounge oder Händler akzeptiert der Kunde die Bedingungen der Lounge oder des Händlers.  Bitte lesen Sie die Bedingungen der Lounge oder des Händlers sorgfältig durch, bevor Sie die Lounge oder den Händler besuchen.  

  4. Zuständiger Händler: Für Lounge-Aufenthalte oder Händler-Besuche kann eine Gebühr pro Person und Aufenthalt erhoben werden. Gegebenenfalls (je nach vom Kartenaussteller angebotenen Vorteil) werden alle derartigen Besuche, einschließlich der von begleitenden Gästen, von (i) LoungeKey oder (ii) dem Kartenaussteller der Zahlungskarte des Kunden gemäß den Tarifen und Bedingungen belastet, die von (a) LoungeKey oder (b) dem Kartenaussteller des Kunden in Bezug auf ihre Mitgliedschaft am Programm mitgeteilt werden. Wenn der Kunde mehrere Programmmitgliedschaften hat, ist er dafür verantwortlich, den Lounge- bzw. Händler-Mitarbeitern das korrekte Zugangsmittel für den Eintritt in die Lounge vorzulegen. Pro Besuch darf er nur eine solche Programmmitgliedschaft verwenden. Alle zahlungsbezogenen Fragen sind an LoungeKey oder den Anbieter der Zahlungskarte und nicht an die einzelnen Lounges oder Händler zu richten. 

  5. Dokumente: Der Zugang zu einer Lounge oder einem Händler geschieht ausschließlich unter der Bedingung, dass Kunden (i) ein gültiges Zugangsmittel und (ii) eine gültige Bordkarte besitzen und (iii) der Lounge oder dem Händler ggf. einen zusätzlichen Identifikationsnachweis des Kunden und seiner Gäste vorlegen. Dazu gehören Reisepass, Personalausweis oder Führerschein. Ungültige Zahlungskarten, Kopien von Zugangsmitteln oder Nennung der Kartennummern von Digitalen Mitglieds-/oder Zahlungskarten werden nicht als Ersatz für die Zahlkarte oder Digitale Mitgliedskarte akzeptiert. Einige Lounges und Händler in Europa befinden sich innerhalb des ausgewiesenen Schengenraums des Flughafens. Das bedeutet, dass Zugang zu diesen Lounges und Angeboten nur gestattet wird, wenn der Kunde innerhalb der Schengen-Staaten reist (http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/schengen/index_en.htm).

  6. Nutzung von Lounge oder Händler: Bei Vorlage des Zugangsmittels am Eingang der Lounge oder des Händlers müssen Kunden die Lounge-Mitarbeiter darüber informieren, dass sie Eintritt über das Programm haben möchten. Bitte beziehen Sie sich in diesem Zusammenhang auf „LoungeKey“. Die Mitarbeiter der Lounge oder des Händlers bestätigen die Berechtigung zum Zugang durch visuelle Prüfung des Zugangsmittels, gefolgt von der elektronischen Erfassung des Zugangsmittels durch ein Karten-/Codelesegerät, der Abdruckfertigung des Zugangsmittels oder anderweitiger Eingabe der Daten in ein sicheres System. Mitarbeiter erfassen ggf. auch die Anzahl der begleitenden Gäste des Kunden, falls es welche gibt. Falls er dazu aufgefordert wird, muss der Kunde den Aufenthaltsbeleg unterschreiben oder seine Unterschrift auf dem elektronischen Kartenlesegerät (gegebenenfalls) abgeben und/oder bestätigen, dass die Lounge oder der Händler die genaue Anzahl der Gäste aufgenommen hat, jedoch keine Gebühr pro Person und Besuch erhebt. Die gegebenenfalls anfallende Aufenthaltsgebühr für den Kunden und eventuelle Begleitpersonen basiert auf dem vom Lounge-Betreiber oder vom Händler eingereichten „Aufenthaltsbeleg“/Eintrag. Die elektronische Aufzeichnung des Zugangsmittels des Kunden gilt als gültiger Nachweis für den Aufenthalt des Kunden in der Lounge oder beim Händler.  Gäste müssen sich bei Besuch der Lounge oder des Händlerortes zur gleichen Zeit anmelden wie der Kunde und den Ort gleichzeitig betreten.

  7. Aufzeichnung des Besuchs: Die Mitarbeiter der Lounge oder des Händlers erstellen gegebenenfalls einen Aufenthaltsbeleg/Eintrag des Zugangsmittels und der Kunde ist dafür verantwortlich, zu prüfen, dass der „Aufenthaltsgutschein“/Aufenthaltsbeleg/Eintrag die Nutzung der Lounge durch ihn selbst und durch eventuelle Begleitpersonen dem Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung der Lounge oder des Händlers entspricht. Falls zutreffend, ist der Kunde gegebenenfalls für die Aufbewahrung der ihm in der Lounge überreichten Kundenkopie des Aufenthaltsvouchers oder Aufenthaltsbelegs verantwortlich. Wenn ein Kunde eine Kopie des Vouchers/Belegs benötigt, muss er dies zum Zeitpunkt des Betretens des Aufenthaltsortes der Lounge oder des Händlers anfordern. Beim Zutritt mit mehreren Kunden ist jeder Kunde dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er nicht für Gäste bezahlen muss, die ihre eigene Programmmitgliedschaft haben.  Es wird empfohlen, dass jeder Kunde dem Personal sein Zugangsmittel vorlegt und seinen Aufenthaltsbeleg separat unterschreibt. LoungeKey haftet nicht für eine Zutrittsverweigerung durch die Lounge oder den Händler, die aufgrund technischer Probleme mit Besucher-Registriergeräten auftritt.

  8. Zugangsmittel: Wenn eine Zahlungskarte als Zugangsmittel für das Programm verwendet wird, erfolgt vor Ort keine Transaktion. Später kann gegebenenfalls eine Gebühr auf das Zugangsmittel des Kunden gebucht werden, gemäß den Bedingungen des Vorteils, der von einem Kartenaussteller angeboten wird.

  9. Zugang mittels elektronischer Geräte Wenn das Zugangsmittel für die Nutzung des Zugangs zur Lounge oder des Angebots auf einem Smartphone, einem Tablet oder einem anderen Gerät des Kunden vorgewiesen wird, erfordert dies unter Umständen eine Überprüfung durch das Personal, wobei es dem Personal auch erlaubt werden muss, das Gerät in die Hand zu nehmen. LoungeKey übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an dem Gerät, die von einem Mitarbeiter der Lounge oder des Händlers verursacht werden.

  10. Nutzung und Ablauf der Digitalen Karte: Das Zugangsmittel ist nicht übertragbar, und Kunden können den Lounge- oder Händler-Zugang nur bis zu dem auf der Programm-Website oder App genannten Ablaufdatum oder bis zum Ablauf des durch einen Kartenaussteller angebotenen Vorteils nutzen. Das Zugangsmittel darf von niemand anderem als dem namentlich genannten Kunden verwendet werden. 

  11. Gebühren des Händlers: LoungeKey ist nicht verantwortlich für eventuelle vom Händler in Bezug auf einen Händlerbesuch erhobene Gebühren, ob zugelassen, nicht zugelassen oder inkorrekt.

  12. Kinder: Der Lounge- oder Händler-Zutritt für Kinder variiert je nach Richtlinien der jeweiligen Lounge/des Händlers. Dem Kunden wird empfohlen, die Lounge- oder Händler-Beschreibung im Lounge-Suche-Link in der Programm-E-Mail nach bestimmten kinderbezogenen Bestimmungen zu überprüfen, bevor er die Lounge oder den Händler besucht. Den Einlass von Kindern zur Lounge/zum Händler liegt im Ermessen der betreffenden Lounge/des Händlers. 

  13. Verhaltensregeln: Eine Bedingung für die Nutzung von Lounges oder Händlerstandorten ist, dass Kunden, Gäste und Kinder in Übereinstimmung mit den Geschäftsbedingungen der Lounge/des Händler gekleidet sind und sich angemessen verhalten. Jede Person, die diesen Bedingungen nicht nachkommt, kann aufgefordert werden, die Lounge/die Räumlichkeiten des Händlers zu verlassen.  LoungeKey haftet nicht für Verluste, die Kunden und etwaigen Gästen entstehen, wenn eine Lounge oder ein Händler den Zugang zur bzw. die Nutzung der Lounge oder des Händlers verweigert hat, weil der Kunde oder die Gäste die Bestimmungen dieses Programms bzw. die Bestimmungen der Lounge oder des Händlers nicht eingehalten haben. Kunden werden gebeten, die Website der Lounge oder des Händlers für weitere Details zu konsultieren. Im Allgemeinen haben Lounges jedoch eine Smart-Casual-Kleiderordnung und behalten sich das Recht vor, den Zugang aufgrund von ungeeigneter Kleidung zu verweigern. Lounges erlauben bestimmte Kleidungsstücke, einschließlich aber nicht beschränkt auf Sportbekleidung, Trägertops für Männer, Fußball-/Rugby-Teamhemden, Trainingsanzüge, Kleidung mit beleidigenden Slogans oder Motiven, Baseballmützen, T-Shirts, Karnevalkostüme und Lockenwickler, nicht.

  14. Mitarbeiter der Reisebranche: Mitarbeiter der Fluggesellschaften, Flughafenangestellte sowie andere Mitarbeiter der Reisebranche, die mit ermäßigten Tickets reisen, haben keinen Anspruch auf Zutritt zum Programm, und LoungeKey hat das Recht, Personen, die bei einer Fluggesellschaft, einem Flughafen oder einer Regierung im Bereich der Flug- und Flughafensicherheit tätig sind, die Programmmitgliedschaft zu verweigern. 

  15. Kosten für Getränke und Verzehr: Die Bereitstellung alkoholischer Getränke (soweit gesetzlich zulässig) liegt im Ermessen jeder Lounge bzw. jedes Händlers und kann in einigen Fällen eingeschränkt oder nicht verfügbar sein. In einem solchen Fall sind etwaige, für zusätzlichen Konsum oder für hochwertige alkoholische Getränke anfallende Gebühren vom Kunden direkt an die Lounge oder den Händler zu entrichten (siehe individuelle Lounge- bzw. Händlerbeschreibungen für Einzelheiten).

  16. Telefon und WLAN: Telefon- und WLAN-Einrichtungen sind von Lounge zu Lounge unterschiedlich. Ihre Bereitstellung liegt im Ermessen der jeweiligen Lounge. Die kostenlose Nutzung von Telefoneinrichtungen ist normalerweise ausschließlich auf Ortsgespräche begrenzt. Gebühren für andere Lounge-Services liegen im Ermessen jeder einzelnen Lounge, und der Kunde ist verantwortlich dafür, diese direkt an die Lounge zu bezahlen.

  17. Durchsage von Flügen: Die Lounges und Händler sind nicht verpflichtet, Fluginformationen anzusagen, und der Kunde akzeptiert, dass LoungeKey nicht für direkte oder indirekte Verluste haftbar gemacht werden kann, die entstehen könnten, wenn Kunden und/oder begleitende Gäste ihren Flug nicht rechtzeitig erreichen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die entsprechenden Einreiseanforderungen für sein Zielland zu prüfen und die erforderlichen Reisedokumente mitzuführen. 

  18. Programmänderungen: LoungeKey kann die Gebühren für Lounge oder Händler-Aufenthalte oder Programme jederzeit mit einer Benachrichtigungsfrist von 30 Tagen ändern. Erhält der Kunde das Programm durch einen Anbieter von Zahlungskarten oder eine sonstige Organisation, werden sämtliche Änderungen der Gebühren für Lounges bzw. Händler oder Programme dem Anbieter der Zahlungskarte mitgeteilt, der für die Unterrichtung des Karteninhabers zuständig ist. Falls der Kunde Änderungen der Gebühren für Lounge- oder Händler-Aufenthalte oder Programme nicht akzeptiert, hat der Kunde das Recht, seine Teilnahme am Programm durch schriftliche Nachricht an den Anbieter der Zahlungskarte oder andere Organisationen mit 30 Tagen Frist zu kündigen, die für die diesbezügliche Benachrichtigung von LoungeKey verantwortlich sind und für sämtliche Kosten haften, die dem Kunden möglicherweise aufgrund einer nicht erfolgten Benachrichtigung an LoungeKey entstehen könnten. 

  19. Externe Organisationen: Alle Lounges und Händler sind im Besitz von Dritten und werden von diesen betrieben. Der Kunde und die Gäste müssen sich an die Regeln und Richtlinien der/des jeweiligen teilnehmenden Lounge bzw. Händlers halten. Der Kunde akzeptiert außerdem, dass die Bereitstellung eines Zugangsmittels für eine Lounge oder einen Händler keinen Zugang oder weiteren Zugang garantiert und dieser Zugang Kapazitätsbeschränkungen unterliegt. Der Kunde akzeptiert, dass LoungeKey keinen Einfluss hat auf die Entscheidung der Lounge oder des Händlers bezüglich des Zugangs eines Kunden, der Anzahl der zu einem beliebigen Zeitpunkt zugelassenen Gäste, der angebotenen Annehmlichkeiten und Vorzüge, der Öffnungs-/Schließzeiten, der zugelassenen Aufenthaltsdauer von Kunden in der Lounge bzw. beim Händler, etwaiger Gebühren, die zusätzlich zu den inkludierten Leistungen zu zahlen sind, und der beschäftigten Personen. LoungeKey wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um zu gewährleisten, dass der Lounge-Zugang und die Angebote der Werbung entsprechend angeboten werden, der Kunde erkennt jedoch an, dass LoungeKey in keiner Weise gewährleistet oder garantiert, dass die Annehmlichkeiten und Vorzüge wie beworben beim Besuch des Kunden zur Verfügung stehen. 

  20. Links und Websites Dritter: Die Website des Programms enthält möglicherweise Links zu Websites, Angeboten oder Programmen, die von Dritten betrieben werden oder in deren Eigentum stehen und die daher weder Teil von LoungeKey sind noch von LoungeKey kontrolliert werden. LoungeKey übernimmt keine Haftung für die Inhalte derartiger Websites, für jegliche Lounge-Nutzung und Händlerbesuche oder die Rückzahlung von Angeboten dieser Drittanbieter. LoungeKey übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die einem Kunden durch die Nutzung von durch Drittanbieter angebotenen Webseiten, Angeboten oder Programmen entstehen.

  21. Verluste: Der Kunde akzeptiert ferner, dass LoungeKey nicht für direkte oder indirekte Verluste des Kunden oder begleitender Gäste haftbar ist, die aus der Bereitstellung oder Nichtbereitstellung (ganz oder teilweise) der angezeigten Leistungen und Einrichtungen resultieren mögen. Der Kunde akzeptiert, dass LoungeKey nicht haftbar für Verluste oder Personenschäden ist, die in einer Lounge oder Händler-Räumlichkeit durch eine Person verursacht werden, die durch das Programm Zutritt erlangt hat. 

  22. Persönliche Gegenstände: Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt LoungeKey keine Verantwortung für das Verhalten der Kunden in Lounges und Händler-Bereichen bzw. bei der Teilnahme am Programm und ist nicht für persönliche Gegenstände verantwortlich, die Kunden bzw. deren Gäste in eine Lounge bzw. zu einem Händler mitbringen.

  23. Verlorene und gestohlene Zugangsmittel: Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Zugangsmitteln sind dem entsprechenden Kartenaussteller oder anderen Organisationen anzuzeigen, welche für die Bereitstellung von Ersatz verantwortlich sind. 

  24. Ungültige Zugangsmittel: Lounge- und Händler-Aufenthalte durch einen Kunden mittels eines ungültigen Zugangsmittels werden dem Kunden berechnet, einschließlich der Gebühren für seine Gäste. 

  25. Kündigung durch den Kunden: Kündigt ein Kunde seine Programm-Mitgliedschaft oder die Beziehung mit dem Anbieter der Zahlungskarte oder einer anderen Organisation, durch die der Zugang zum Programm besteht, so verlieren die Zugangsmittel mit dem wirksamen Kündigungsdatum ihre Gültigkeit. Lounge- und Händler-Aufenthalte durch einen Kunden mittels eines ungültigen Zugangsmittels werden diesem Kunden in Rechnung gestellt, einschließlich der Gebühren für seine Gäste. Kunden, die über einen Anbieter von Zahlungskarten oder eine andere Organisation Zugang zum Programm haben, sollten sich bei allen Kündigungsangelegenheiten an den Anbieter der Zahlungskarte bzw. die andere Organisation wenden. 

  26. Kündigung und ausstehende Gebühren: Wenn die Mitgliedschaft im Programm endet, weil die Zahlungskarte des Kunden gekündigt wurde oder das Konto einer Zahlungskarte zugewiesen wurde, die nicht mehr am Programm teilnimmt, behält sich LoungeKey das Recht vor, rechtliche Schritte zur Einziehung ausstehender Gebühren einzuleiten. 

  27. Kündigung durch LoungeKey: LoungeKey behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft oder das Programm jederzeit im eigenen Ermessen und ohne Vorankündigung zu beenden. LoungeKey behält sich das Recht vor, eine Programmmitgliedschaft, die gegen diese Anwendungsbestimmungen verstößt, unverzüglich ohne Erstattung zu kündigen.

  28. Verlängerung des Programms: Die Bedingungen für eine Verlängerung der Mitgliedschaft liegen im Ermessen von LoungeKey.

  29. Gebühren: LoungeKey behält sich das Recht vor, Gebühren im Rahmen des Programms unter Wahrung einer Benachrichtigungsfrist von 30 Tagen an unsere Kunden zu erhöhen.  Diese können unter anderem die Programmmitgliedschaft sowie Lounge- oder Händlergebühren umfassen. 

  30. Zusätzliche Zahlungen: Durch die Angabe von Zahlungskartendetails bei der Registrierung für die Zahlung der Programmmitgliedschaft akzeptiert der Kunde, dass diese Zahlungskartendetails gespeichert und für die Zahlung zusätzlicher Lounge- bzw. Händlergebühren, die nicht in der Programmmitgliedschaft enthalten sind, zum aktuellen Satz verwendet werden.

  31. Gespeicherte Zahlungskarten: Durch Angabe von Zahlungskartendetails bei der Kontoregistrierung sowie durch Verwendung der Zahlungskarte als Zugangsmittel zur Lounge oder beim Händler, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Zahlungskartendaten gespeichert und gegebenenfalls für die Zahlung von Gebühren für die Programmmitgliedschaft, den Loungezugang oder den Händler sowie zur Kontoverifizierung verwendet werden. LoungeKey kann von Zeit zu Zeit zusätzliche Prüfungen von Transaktionen oder zur Authentifizierung der gespeicherten Zahlungskarte durchführen, damit im Rahmen der geltenden Bestimmungen die Erlaubnis zur Abbuchung von Zahlungen oder zur Bearbeitung von Kontoprüfungen bestehen bleibt. Sobald der Prüfbetrag vom Zahlungskartenanbieter des Kunden bestätigt wird, erfolgt die Stornierung/Rückbuchung des Betrags durch LoungeKey. 

  32. Schadensersatz: Der Kunde stimmt zu, dass er LoungeKey, seine Direktoren, Vorstände, Angestellten, Vermittler und Partnerunternehmen (zusammen „die schadlos gehaltenen Parteien“) verteidigen und schadlos halten wird gegen Haftungen, Schäden, Verluste, Forderungen, Verfahren, Urteile, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) bei Personenschäden oder Todesfällen oder Schäden oder Zerstörung von Eigentumswerten infolge der Nutzung des Programms durch den Kunden oder andere begleitende Personen des Kunden. Jedoch erstreckt sich diese Schadloshaltung nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder willentliches Fehlverhalten der schadlos gehaltenen Parteien.

  33. Steuerpflicht: LoungeKey macht keine Zusicherungen hinsichtlich einer Einkommens-, Nutzungs-, Verbrauchs- oder sonstigen Steuerpflicht des Kunden als Folge seiner Programmmitgliedschaft. Kunden wird empfohlen, sich diesbezüglich an ihre Buchhalter oder Steuerberater zu wenden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für jegliche Steuerverbindlichkeiten, die sich aus der Programmmitgliedschaft ergeben.

  34. Persönliche Daten: Durch die Teilnahme am Programm stimmt der Kunde der Nutzung seiner persönlichen Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie zu, die auf schriftliche Anfrage an Lounge Key Limited, 3 More London Riverside, London SE1 2AQ, Vereinigtes Königreich erhältlich ist.

  35. Rechtsstreitigkeiten: Der Kunde akzeptiert, dass LoungeKey keinerlei Verantwortung für Rechtsstreitigkeiten und Klagen zwischen dem Kunden, Lounges oder Anbietern von Zahlungskarten übernimmt. Außerdem ist LoungeKey nicht verantwortlich für damit in Zusammenhang stehende Verluste, Kosten, Schäden oder Ausgaben.

  36. Beschwerde bezüglich des Programms: LoungeKey übernimmt keinerlei Verantwortung für Rechtsstreitigkeiten und Klagen zwischen dem Kunden und Lounges und Händlern und ist nicht verantwortlich für etwaige damit in Zusammenhang stehende Verluste, Kosten, Schäden oder Ausgaben.  Sollte der Kunde ein Anliegen oder eine Beschwerde haben, soll er sich an LoungeKey wenden. Alle Ansprüche, Probleme oder Beschwerden, die sich aus oder in Verbindung mit dem Programm in Bezug auf Lounge- oder Händler-Standortbesuche ergeben, sollten innerhalb von sechs Monaten nach dem entsprechenden Lounge- oder Händler-Standortbesuch an LoungeKey eingereicht werden. LoungeKey ist bestrebt, Kundenanfragen innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang zu beantworten. Wenn LoungeKey Ihr Anliegen nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang bearbeiten kann, sendet LoungeKey ein Bestätigungsschreiben, um den Kunden über den Bearbeitungsfortschritt bei LoungeKey zu informieren. Um eine Beschwerde einzureichen, kann der Kunde folgende Nummern anrufen:

    Die folgenden LoungeKey-Zentralen sind telefonisch erreichbar:
    Vereinigtes Königreich: +44 (0) 208 865 0767
    Hongkong: +8-52-3071-5062
    USA / Dallas:+1 46 9334 4174

    Schreiben sind zu richten an:
    LoungeKey
    PO Box 815
    Haywards Heath
    RH16 9LR
    Vereinigtes Königreich

    E-Mail: info@loungekey.com

  37. Rechtsstreitigkeiten: Sollte ein Kunde mit dem Service und der Streitbeilegung LoungeKeys unzufrieden sein, hat er die Möglichkeit, den Einzelhandels-Ombudsmann zu kontaktieren:

    CDRL Consumer Dispute Resolution Ltd
    12-14 Walker Avenue
    Stratford Office Village
    Wolverton Mill
    Milton Keynes
    MK12 5TW
    020 3540 8063
    https://www.cdrl.org.uk/
  38. Aufzeichnung: LoungeKey ist ständig darum bemüht, seine Services zu verbessern. Aus diesem Grund kann LoungeKey gelegentlich Telefongespräche mit Kunden aufzeichnen, um die Servicequalität zu halten und zu steigern. Wenn Anrufe aufgezeichnet werden können Kunden auf ihre eigenen Telefonaufzeichnungen und auf Anrufgebühren zugreifen, indem sie ihre Anfrage schriftlich an die LoungeKey-Geschäftsstelle senden.

  39. Sanktionen: Der Kunde sichert zu und gewährleistet, (i) dass er sich nicht in einem Land befindet, das von einem staatlichen Embargo der USA betroffen ist oder von der Regierung der Vereinigten Staaten als Land bezeichnet wird, das den Terrorismus unterstützt und (ii) dass der Kunde nicht auf einer Beobachtungsliste von Personen geführt wird, deren Einreise in die Vereinigten Staaten verboten oder eingeschränkt ist, wie etwa der Specially Designated Nationals-Liste des Amtes für Kontrolle von Auslandsvermögen des US-amerikanischen Finanzministeriums und der Denied Persons-Liste des US-amerikanischen Handelsministeriums.

  40. Zuständigkeit: Soweit es von den vor Ort geltenden Gesetzen und Richtlinien zulässig ist, unterliegen diese Nutzungsbedingungen der englischen Gesetzgebung, und LoungeKey und der Kunde erkennen die nicht ausschließliche Zuständigkeit englischer Gerichte an, sämtliche Streitfragen, die sich aus diesen ergeben, zu klären.

  41. Durchsetzbarkeit: Wird eine Klausel dieser Anwendungsbestimmungen von einer zuständigen Behörde oder einem Gericht als nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt, dann wird sie im Umfang ihrer Ungültigkeit oder Unvollziehbarkeit als abtrennbar erachtet und hat keinerlei Einfluss auf die weiteren Klauseln dieser Nutzungsbedingungen.

  42. Widerspruch: Im Fall eines Widerspruchs in der Bedeutung zwischen der Version dieser Anwendungsbestimmungen in englischer Sprache und anderen Versionen oder Übersetzungen dieser Anwendungsbestimmungen hat die Version in englischer Sprache Vorrang.

Spezifische Bedingungen für Rabattangebote:

Wenn Ihre Programmmitgliedschaft Zugang zu Rabattangeboten bietet, gelten die folgenden spezifischen Bedingungen zusätzlich zu den Klauseln 1 bis 42:

Rabattangebot
bedeutet Angebote für Speisen, Wellness und den Einzelhandel, welche typischerweise durch Rabatte, welche der Händler dem Kunden anbietet, gekennzeichnet sind und wo der Händler der erfassende Händler (der Kunde zahlt direkt an den Händler) ist; in der Regel vom Händler getragene Ermäßigungen (Ermäßigungen oder %-Rabatt).

Händler

bedeutet ein externer Serviceanbieter, bei dem ein Zugangsmittel für ein Rabattangebot eingelöst werden kann.

  1. Zuständiger Händler: Der Händler ist der zuständige Händler für den Zugang zu Rabattangeboten im Rahmen des Programms. Der Kunde zahlt den Händler nach Nutzung des Rabattangebots direkt.

  2. Zugang: Rabattangebote sind nur über die Website oder App zugänglich. Das Rabattangebot wird vom Händler nach Abwicklung der Transaktion zwischen Kunde und Händler angerechnet.

  3. Bedingungen für Rabattangebote: Für jedes Rabattangebot gibt es eigene Bestimmungen, die jeweils in der Beschreibung des Rabattangebotes auf der Website oder App vor der Inanspruchnahme aufgeführt werden. Durch die Erstellung eines Rabattangebots nimmt der Kunde die Bedingungen des Rabattangebots an.  Bitte lesen Sie vor dem Zugriff auf ein Rabattangebot die Bedingungen des Rabattangebots sorgfältig durch.

  4. Zugangsmittel: Als Zugangsmittel dient ein gültiger QR-Code, der generiert wird, nachdem das Rabattangebot ausgewählt wurde. Mithilfe dieses Codes kann der Kunde das Rabattangebot beim Händler in Anspruch nehmen.

  5. Nutzung des Rabattangebotes: Um Rabattangebote in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde dem Händler ein gültiges Zugangsmittel vorweisen können und die Mitarbeiter des Händlers darüber informieren, dass er das Rabattangebot in Anspruch nehmen möchte. Das Zugangsmittel wird von den Mitarbeitern des Händlers visuell geprüft, um den Anspruch des Kunden auf das Rabattangebot, welches über das Programm angeboten wird, sowie die Anzahl der befugten Begleitpersonen des Kunden zu bestätigen.

  6. Zusätzliche Kosten: Der Kunde muss für alle Zusatzkosten aufkommen, die nicht ausdrücklich als Bestandteil des Rabattangebots aufgeführt sind.

  7. Nutzung und Verfallsdatum: Die Nutzung des Rabattangebots ist nicht übertragbar und der Kunde darf das Rabattangebot nur bis zu dem auf der Programm-Website und/oder -App angezeigten Verfallsdatum nutzen bzw. bis zu dem Verfallsdatum, das in den Bedingungen des Angebots genannt wurde. Das Rabattangebot darf nur von Kunden und deren zugelassenen Gästen genutzt werden.

  8. Gebühren des Händlers: LoungeKey übernimmt keinerlei Verantwortung für Gebühren, die vom Händler im Zusammenhang mit dem Rabattangebot erhoben werden, unabhängig davon, ob dieser dazu befugt ist oder nicht.

  9. Rechtsstreitigkeiten: Für anfallende Beschwerden und Probleme in Bezug auf im Rahmen des Programms enthaltene Rabattangebote ist der Händler zuständig. Kunden mit Beschwerden in Bezug auf Rabattangebote sollten innerhalb von 30 Tagen nach Inanspruchnahme des entsprechenden Rabattangebots gemäß dem Beschwerdeverfahren, welches in den Bedingungen des Rabattangebots aufgeführt ist, eine Beschwerde beim Händler einreichen.